Datenschutzerklärung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FALK TOURS AG
Leistungen, Preise, Bestpreise, Bruttopreise und sonstige Vereinbarungen:
Die angegebenen Unterkunftspreise verstehen sich pro Person und Nacht (bei Zimmern) bzw. pro Einheit und Tag (bei Ferienwohnungen) und inkludieren die vereinbarten Leistungen inklusive aller Steuern und Abgaben. Für altersabhängige Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgeblich. Fehlbetrage aus Kinderermäßigungen, die entgegen den Buchungsdaten oder entgegen dem Reisegutschein dem Gast wegen unrichtiger Altersangaben nicht zustehen, müssen vom Vertragspartner direkt beim Gast kassiert werden. FALK TOURS AG haftet dafür nicht. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Leistungen (Vertrags-partner – Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung, Nebenleistungen etc., FALK TOURS AG – Bezahlung des jeweils vereinbarten Entgeltes, Zusendung der Listen etc.) der gegenständlichen Vereinbarung gemäß zu erbringen. Falls für zwei oder mehrere Reiseveranstalter verschiedene Preise vereinbart wurden, dann gelten bei Anfragen außerhalb des vereinbarten Kontingentes die niedrigsten. Im Zweifelsfall gelten die Preise und Bedingungen der Vereinbarung mit FALK TOURS AG als Besorger. Um die Verkaufbarkeit des vereinbarten Kontingentes zu sichern, garantiert der Vermieter, keinem ausländischen Kunden gleich gute und keinem inländischen Kunden bessere Preise und/oder Konditionen als der FALK TOURS AG zu geben. Bei Vertragsverletzung ersetzt der Vermieter der FALK TOURS AG die Preisdifferenz zwischen den gegenüber Dritten unterschrittenen und den fixierten Preisen aus dieser Vereinbarung für die Dauer dieser Vereinbarung. Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Bruttopreise (Privatpreise), falls angegeben. Falls der Vermieter diese Bruttopreise unterschreitet, ist FALK TOURS AG berechtigt, die auf Seite 1 dieses Vertrages vereinbarten Preise, um denselben Prozentsatz zu reduzieren. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige nachträgliche Änderungen (z.B. Kontingenterweiterung, -rückgabe) bedürfen der Schriftlichkeit.
Betriebsbereitschaft und Sicherheitseinrichtungen:
Das Vertragsobjekt muss sich während der Geltungsdauer dieses Vertrages in einem betriebsfertigen, zeitgemäßen, sauberen und ordentlichen Zustand befinden. Der Vertragspartner versichert, dass alle Einrichtungen des Vertragsgegenstandes sowie seiner Nebenanlagen (z.B. Swimmingpool, Spielplätze, etc.) in Bezug auf die Sicherheit der Gäste, die Hygiene, die Sauberkeit, allen Anforderungen der Behörden und allen Vorschriften voll entsprechen, und ausreichender Versicherungsschutz für alle mit der Benutzung des Vertragsobjektes und seiner Einrichtungen verbundenen Risiken gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in Bezug auf Brandschutz, Unfallverhütungsmaßnahmen, ordnungsgemäßen Zustand aller Installationen, wie z.B. Elektrizität, Gas, etc. Die Sicherheit der Gäste betreffende Hinweise werden den Gästen in einer üblicherweise verständlichen Sprache oder mit Symbolen zur Kenntnis gebracht. Beanstandungen durch die für die Überwachung zuständigen Behörden oder auch von Gästen sind sofort zu beheben. Für allfällige, einem Gast anlässlich der Benützung des Vertrags-objektes ohne sein Verschulden entstehende Schäden, welcher Art auch immer, übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung unabhängig von einer bestehenden Versicherungs-deckung. Der Vertragspartner bestätigt, dass die umseitige Angabe der Kategorie dieses Vertragshauses richtig ist und verpflichtet sich, alle Vorgaben der Kategorisierungsrichtlinien zu erfüllen und daraus keine Kosten zu berechnen. Bei Änderung der Kategorie verständigt der Vertragspartner unverzüglich (binnen 3 Tagen ab Bekanntwerden) die FALK TOURS AG, wobei eine höhere Kategorisierung ohne Aufpreis für die Vertragsdauer als vereinbart gilt. Bei Herabsetzung der Kategorie steht es der FALK TOURS AG frei, einer Minderpreis zu verlangen, oder ohne Stornokosten die Vereinbarung aufzulösen.
Leistungsstörungen:
Umbuchungen: Sollte aus Gründen, die auf Seite des Vertragspartners liegen, ein Gast nicht wie gebucht untergebracht werden, so hat der Vertragspartner unverzüglich eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft anzu-bieten. Es steht FALK TOURS AG oder dem Veranstalter frei das Angebot anzunehmen oder auf eigene Faust ein adäquates Ersatzquartier zu beschaffen. Sämtliche damit verbundene Kosten und sonstige Schäden, auch ideeller Art, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Informationspflicht:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Leistungsbeeinträchtigungen innerhalb des Mietgegenstandes (durch Bauarbeiten, Lärmbelästigung etc.) als auch in der Nachbarschaft (Zufahrtsprobleme, Baustellen, etc.) rechtzeitig und unverzüglich, jedoch spätestens 2 Tage nach Bekanntwerden FALK TOURS AG zu melden. Reklamationen und Beschwerden von Gästen, welche die Leistungen aus diesem Vertrag betreffen, sind FALK TOURS AG sofort fernschriftlich per Telefax zur Kenntnis zu bringen, andernfalls haftet der Vertragspartner für alle Regressansprüche und deren Abwicklung gegenüber den Kunden/Reiseveranstalter.
Höhere Gewalt:
In Fällen höherer Gewalt erlöschen die davon betroffenen Verpflichtungen dieses Vertrages. Ist es dem Beherbergungsbetrieb oder dem Reiseunternehmen nicht möglich, seine vertragliche Verpflichtung, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt zu erfüllen, hat es den anderen Partner mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sofort zu informieren, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unter höherer Gewalt sind Kriege, Aufstände, Natur-katastrophen, Epidemien, etc. zu verstehen. Darunter fallen auch staatliche Maßnahmen sowie wirtschaftliche, politische und sonstige Umstände, die die Bereitschaft des Publikums wesentlich mindern, Reisen in das genannte Zielgebiet zu buchen bzw. durchzuführen. Unter höherer Gewalt fallen auch die mit der Kriegsführung in naheliegende Regionen (z.B. Balkan, Kosovo) begründeten Reisestornierungen.
Abzüge:
Geldwerte Abzüge oder Rückforderungen, die Gäste oder Veranstalter tätigen oder verlangen, können maximal bis zur Höhe dieser Einbehalte bzw. Rückforderungen von FALK TOURS AG gegenüber dem Vertragspartner in Abzug gebracht werden, bis die Differenzen geklärt sind.
Schadenersatz:
Für sämtliche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages, aus vertragswidrigem Verhalten oder durch sonstige Leistungsmängel entstandenen Schäden, welcher Art auch immer (auch ideeller Art) hat der Vertragspartner vollen Schadenersatz zu leisten. Darüber hinaus hat der Vertragspartner die FALK TOURS AG und ihre Kunden (Reiseveranstalter) für alle ihnen gegenüber hieraus von dritter Seite gestellten Ansprüche schad- und klaglos zu stellen.
Verantwortlichkeit für Schaden durch Dritte:
Für Schäden, die dem Vertragspartner durch FALK TOURS AG besorgte oder vermittelte Gäste verursacht werden und für das Verhalten dieser Gäste sind weder FALK TOURS AG noch deren Auftraggeber verantwortlich. Vermarktung, verkaufsunterstützendes Material FALK TOURS AG verpflichtet sich, den vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in sein Verkaufsprogramm aufzunehmen. Eine Verantwortung für Werbemittelgestaltung und Verkauf durch FALK TOURS AG und/oder Reiseveranstalter kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Vermieter verpflichtet sich, die Vermarktung bestmöglich zu unterstützen.
Kontingentdisposition – Reservierungssystem:
FALK TOURS AG wird die Gesamtheit aller auf Besorger- und Vermittlerbasis geschlossenen Verträge in einem zentralen Reservierungssystem verwalten und darüber disponieren. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, von den Reiseveranstaltern nicht gebuchte Kapazitäten zu den jeweils vereinbarten Konditionen anderweitig zu disponieren.
Reservierungsabwicklung:
FALK TOURS AG verpflichtet sich spätestens bis Beginn der vereinbarten Rücknahmeperiode eine vorläufige Zimmerliste vorzulegen, die den Vertragspartner verpflichtet, die entsprechende Unterbringung zu garantieren. Sollte die Zimmerliste nicht bis zum Termin beim Vertragspartner eingetroffen sein (z.B. Übermittlungsfehler, Verzug, etc.), muss dieser unverzüglich die FALK TOURS AG davon in Kenntnis setzen und die Nachsendung dieser Liste anfordern. Zimmerreservierungen, Änderungen oder Stornierungen werden dem Vertragspartner per Telefax oder Telefon vor oder nach Beginn der vereinbarten Rücknahmeperiode bekannt geben.
Bezahlung:
Grundlage für die Bezahlung der vereinbarten und erbrachten Leistungen ist das Einlangen der Aufenthaltsbestätigung (wie beispielsweise Kundenvoucher, unterschriebene Zimmerlisten der Veranstalter) bei der FALK TOURS AG. Die Zahlung selbst erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift mit anliegendem Verrechnungsscheck oder Banküberweisung.
Zahlungsmodalitäten:
Aufenthaltsdatum der Gäste Rechnung an FALK TOURS Bezahlung durch FALK TOURS
1. bis 7. des Monats 15. des Monats 7 Tage später
8. bis 15. des Monats 23. des Monats 7 Tage später
16. bis 22. des Monats 30. des Monats 7 Tage später
23. bis 31. des Monats 8. des Folgemonats 7 Tage später
Kundenschutz – Zahlung an Dritte:
Der Vermieter verpflichtet sich, mit den durch FALK TOURS AG vermittelten Kunden (Reiseveranstaltern) ohne schriftliche Zustimmung durch FALK TOURS AG, keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen einzugehen. Bei Zuwiderhandeln ist der Vermieter verpflichtet, FALK TOURS AG – wie gesetzlich vorgesehen – Schadenersatz zu leisten und für eventuelle Geschäftsfälle innerhalb der nächsten 3 Jahre zumindest eine Provision von 10 % des Verkaufspreises zu erstatten. An dritte Personen dürfen für Geschäftstätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung vom Vermieter keine Zahlungen (z.B. Kommission) geleistet werden.
Stornokosten:
bis 7 Tage vor Anreise: keine Stornogebühren
6 bis 1 Tag vor Anreise: 40 %
NO-SHOW: 70 %
Im Falle drohender oder tatsächlich Zahlungsunfähigkeit von Kunden der FALK TOURS AG bzw. bei Ablehnung oder Ausschluss einer Kreditschutzversicherung für diese Kunden durch ein Versicherungsinstitut kann FALK TOURS AG mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Stornokosten fallen in diesem Falle keine an. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Kunde von FALK TOURS AG die vereinbarten Zahlungsbedingungen gegenüber der FALK TOURS AG nicht einhält. Die Risikoeinschätzung obliegt der FALK TOURS AG. Nach erfolgter Anreise übernimmt die FALK TOURS AG für alle Kosten ab Bekanntwerden keine Verantwortung.
Rechtsnachfolge:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall einer Änderung in der Person des Unterkunftgebers (neuer Eigentümer, neuer Pächter, etc.) bestehende Verpflichtungen auf aufrechten Verträgen auf seinen Rechtsnachfolger vollinhaltlich zu überbinden. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Verpflichtung, ist der FALK TOURS AG jeder daraus entstehende Schaden vom Vertragspartner und den Personen, die für den Vertragspartner diese Vereinbarung unterfertigt haben, zu ersetzen. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Verpflichtung ist der FALK TOURS AG vom Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des durch das vereinbarungswidrig erfolgte Unterbleiben der Überbindung der Vertragspflichten entgangenen Umsätze zu ersetzen. Im Fall des Todes des Vertragspartners gehen die FALK TOURS AG gegenüber bestehenden vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang auf die Verlassenschaft und auf die Erben über.
Exklusivität:
Ist Exklusivität vereinbart, so verpflichtet sich der Vermieter, Buchungen der definierten Kunden und Kundengruppen ausschließlich über FALK TOURS AG entgegenzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass genannte Kunden/Kundengruppen über Dritte eingebucht werden. Bei Zuwiderhandeln ist vereinbart, dass der Vermieter FALK TOURS AG klag- und schadlos hält.
Gültigkeit:
Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft, Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag müssen schriftlich abgefasst sein. Im Falle einer einvernehmlichen Streichung einer oder mehrerer Vertragsklauseln behalten alle anderen Ihre Gültigkeit.
Vertraulichkeit:
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sowohl diese Geschäftsbedingungen als auch alle anderen mit Vertretern der FALK TOURS AG geschlossenen Vereinbarungen oder Verträge absolut vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandeln haftet der Vertragspartner für sämtliche der FALK TOURS AG daraus entstandenen Schäden bzw. entgangenen Geschäfte.
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die inländische, schweizerische Gerichtsbarkeit sowie sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landesgericht Zürich, unabhängig vom Wert des Streitgegenstandes als vereinbart.
Zürich, 30.07.2024